Grundbuchamt

Aufgaben
Das Grundbuchamt ist zuständig für alle Einträge rund um Grundstücke und Liegenschaften. Es führt das Grundbuch, in dem Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Rechte an Grundstücken festgehalten werden. 

Wann wendet man sich an das Grundbuchamt?

  • Beim Kauf oder Verkauf eines Grundstücks oder Hauses

  • Wenn Rechte oder Änderungen im Grundbuch eingetragen werden sollen

  • Wenn man Einsicht ins Grundbuch benötigt

  • Bei Fragen zu Grundstücken und Eigentumsverhältnissen

KONTAKTDATEN
ÖFFNUNGSZEITEN

Montag bis Freitag 08:00-12:00 und 13:30-17:30

Datenschutzhinweis

Diese Webseite verwendet Cookies. Mehr Informationen zu den verwendeten Diensten auf dieser Website stehen in den Datenschutzinformationen.