Aufgaben
Das Grundbuchamt ist zuständig für alle Einträge rund um Grundstücke und Liegenschaften. Es führt das Grundbuch, in dem Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Rechte an Grundstücken festgehalten werden.
Wann wendet man sich an das Grundbuchamt?
Beim Kauf oder Verkauf eines Grundstücks oder Hauses
Wenn Rechte oder Änderungen im Grundbuch eingetragen werden sollen
Wenn man Einsicht ins Grundbuch benötigt
Bei Fragen zu Grundstücken und Eigentumsverhältnissen
Grundbuchamt Prättigau
Dorfplatz 2
Montag bis Freitag 08:00-12:00 und 13:30-17:30