Der Schulrat besteht aus dem Vorsteher des Departementes Bildung des Gemeinderates und zwei weiteren Mitgliedern. Der Schulrat konstituiert sich selbst; er wählt das Präsidium aus seiner Mitte und weist den Mitgliedern die einzelnen Fächer zu. Der Schulrat ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Mitglieder anwesend sind. Vorbehalten bleiben besondere Regelungen in Schulverbänden sowie in Verträgen mit anderen Gemeinden.
Dem Schulrat obliegt im Rahmen der kantonalen und kommunalen Gesetzgebung die strategische Führung und Beaufsichtigung der Schule.