Die Baukommission entscheidet in allen Angelegenheiten, in welchen ein Entscheid auf Grund eines Baugesuches zu fällen ist. Sie prüft die Baugesuche auf ihre Recht- und Zweckmässigkeit und führt Baukontrollen durch. Wo nötig, wird gem. Art. 8 des Baugesetzes Küblis, ein Antrag zuhanden des Gemeindevorstandes gestellt.
Die Baukommission besteht aus dem Präsidenten (zuständiger Departementsvorsteher) und zwei Mitgliedern. Sie tagen je nach Bedarf alle zwei bis drei Wochen.
Zuständig für Auskünfte im Bereich Bau und für die gesamte Abwicklung des Baubewilligungsverfahrens ist das Bauamt.